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   OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19   

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https://dejure.org/2020,13224
OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19 (https://dejure.org/2020,13224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2020 - 1 MN 116/19 (https://dejure.org/2020,13224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 1 MN 116/19 (https://dejure.org/2020,13224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 S 2 Nr 1 BauGB; § 11 Abs 1 S 2 Nr 3 BauGB; § 22 Abs 1a BImSchG
    Folgekostenvertrag; Gesamtkonzept; Kausalität; Kinderlärm; Kindertagesstätte; Pflegekosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärm einer Kindertagesstätte ist abwägungserheblich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan zur Trakehnenstraße in Braunschweig vorläufig gestoppt

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 1269
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Eines gemeindlichen Gesamtkonzepts (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85) bedarf es nicht, wenn eine Folgemaßnahme aus Anlass der Errichtung eines einzelnen Neubaugebiets, in klarem räumlichem Bezug zu diesem und abgestimmt auf den von diesem ausgelösten Bedarf errichtet wird.

    Ein solches fordert die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -, DVBl. 2016, 983 = BauR 2016, 1270 = juris Rn. 107 ff.) wie die des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 = NVwZ 2009, 1109 = juris Rn. 30 ff.) in Fällen, in denen die Zuordnung der Maßnahme zum vom Vorhaben ausgelösten Bedarf sich nicht ohne weiteres erschließt, namentlich wenn die Maßnahme den Gesamtbedarf mehrerer Baugebiete deckt; in diesem Fall bedarf es einer nachvollziehbaren Darlegung, weshalb das zum Satzungsbeschluss berufene Organ sich in seiner Entscheidung gerade von der Durchführung oder Nichtdurchführung der Maßnahme würde beeinflussen lassen.

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 2/09

    In Grundstückskaufvertrag vereinbarter "Infrastrukturbeitrag" für kommunale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Aus dem von der Antragsgegnerin angeführten Urteil des BGH vom 18.9.2009 - V ZR 2/09 -, NVwZ 2010, 398 = juris Rn. 16 f. ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 CN 7.16

    Bebauungsplan; Emissionskontingent; Emissionsverhalten; Ergänzungsgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Ein beachtlicher Abwägungsfehler ergibt sich nicht aus einer möglichen Unwirksamkeit von für das südliche Gewerbegebiet festgesetzten Lärmemissionskontingenten nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 7.12.2017 - 4 CN 7.16 -, BauR 2018, 623 = juris Rn. 15), nach der eine Emissionskontingentierung nach § 1 Abs. 4 BauNVO nur zulässig ist, wenn wenigstens eine faktisch unbeschränkte Fläche im gegliederten Bereich verbleibt.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Aus Sicht des Senats spricht Überwiegendes dafür, dass diese in sinngemäßer Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822; v. 18.4.2016 - 4 BN 9.16 -, ZfBR 2016, 489; v. 31.7.2018 - 4 BN 41.17 -, juris Rn. 6; v. 3.1.2020 - 4 BN 25.19 -, juris Rn. 7) keinen erneuten Beteiligungsbedarf der Träger öffentlicher Belange auslösten, weil sie auf Anregungen eines solchen Trägers (des BUND bzw. der Abteilung Umweltschutz der Antragsgegnerin) zurückgehende Optimierungen der Maßnahmen darstellen, die keine Belange anderer Träger nachteilig berühren.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Der Senat hat sich mit Beschluss vom 28.2.2020 - 1 MN 153/19 -, juris Rn. 15, dem vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381 = BauR 2015, 968 = juris Rn. 12; v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 -, BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4; v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, BauR 2019, 1442 = juris Rn. 4) vertretenen Prüfungsmaßstab für Anträge nach § 47 Abs. 6 VwGO angeschlossen.
  • BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; städtebauliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Die - selbst teilweise - Übernahme der Kosten einer vorhabenübergreifend verursachten Maßnahme kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (neben dem vorzitierten Urt. v. 29.1.2009 insbes. Urt. v. 24.3.2011 - 4 C 11.10 -, BVerwGE 139, 262 = juris Rn. 11) nur dann wirksam vereinbart werden, wenn ein vom Rat der vertragschließenden Gemeinde getragenes Konzept sie (auch) dem Vorhaben zuordnet.
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Der Senat hat sich mit Beschluss vom 28.2.2020 - 1 MN 153/19 -, juris Rn. 15, dem vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381 = BauR 2015, 968 = juris Rn. 12; v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 -, BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4; v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, BauR 2019, 1442 = juris Rn. 4) vertretenen Prüfungsmaßstab für Anträge nach § 47 Abs. 6 VwGO angeschlossen.
  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Ein solches fordert die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -, DVBl. 2016, 983 = BauR 2016, 1270 = juris Rn. 107 ff.) wie die des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 = NVwZ 2009, 1109 = juris Rn. 30 ff.) in Fällen, in denen die Zuordnung der Maßnahme zum vom Vorhaben ausgelösten Bedarf sich nicht ohne weiteres erschließt, namentlich wenn die Maßnahme den Gesamtbedarf mehrerer Baugebiete deckt; in diesem Fall bedarf es einer nachvollziehbaren Darlegung, weshalb das zum Satzungsbeschluss berufene Organ sich in seiner Entscheidung gerade von der Durchführung oder Nichtdurchführung der Maßnahme würde beeinflussen lassen.
  • BVerwG, 18.04.2016 - 4 BN 9.16

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Pflicht zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Aus Sicht des Senats spricht Überwiegendes dafür, dass diese in sinngemäßer Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822; v. 18.4.2016 - 4 BN 9.16 -, ZfBR 2016, 489; v. 31.7.2018 - 4 BN 41.17 -, juris Rn. 6; v. 3.1.2020 - 4 BN 25.19 -, juris Rn. 7) keinen erneuten Beteiligungsbedarf der Träger öffentlicher Belange auslösten, weil sie auf Anregungen eines solchen Trägers (des BUND bzw. der Abteilung Umweltschutz der Antragsgegnerin) zurückgehende Optimierungen der Maßnahmen darstellen, die keine Belange anderer Träger nachteilig berühren.
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19
    Der Senat hat sich mit Beschluss vom 28.2.2020 - 1 MN 153/19 -, juris Rn. 15, dem vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381 = BauR 2015, 968 = juris Rn. 12; v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 -, BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4; v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, BauR 2019, 1442 = juris Rn. 4) vertretenen Prüfungsmaßstab für Anträge nach § 47 Abs. 6 VwGO angeschlossen.
  • BVerwG, 03.01.2020 - 4 BN 25.19

    Erneute Auslegung eines Bauleitplanentwurfs bei Änderung (hier: nicht

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2018 - 1 KN 29/17

    Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; CEF-Maßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 KN 6/15

    Großflächigkeit; Lärmpegelbereich; Mischgebiet

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2020 - 1 MN 153/19

    Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2002 - 1 K 1948/00

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Einkaufszentrum; Einzelhandel; Etikettenschwindel;

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 1 KN 101/17

    Begrenzung der Wohnungsgröße im Bebauungsplan

  • OLG Hamm, 12.12.2002 - 22 U 81/02
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

    Das kommt wegen der Lärmeinwirkungen in Betracht, die mit der Nutzung der Kindertagesstätte verbunden sind (dazu Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = juris Rn. 9) und die durch den An- und Abfahrtsverkehr insbesondere auf dem Baugrundstück selbst zusätzlich entstehen.

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass die Antragsgegnerin ihm kein hohes Gewicht beigemessen und keine konkrete Lärmprognose angestellt hat (Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 13/21

    Bauanzeige; Bauanzeigeverfahren; Baugenehmigung; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

    Das entspricht dem im Zweifelsfall ohnehin geltenden Auslegungsergebnis (vgl. Senatsurt. v. 26.10.2016 - 1 KN 6/15 -, BRS 84 Nr. 35 = juris Rn. 46; Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = juris Rn. 22; Senatsurt. v. v. 2.6.2022 - 1 LB 109/20 -, juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2020 - 1 LB 43/17

    Unwirksamer Bebauungsplan; Abwägungsfehler; Art der baulichen Nutzung;

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats aber geklärt, dass, wenn die Auslegung nicht die vorrangige Berücksichtigung einer bestimmten Straße ergibt, die Höhenbegrenzung mit Blick auf sämtliche Erschließungsstraßen eingehalten werden muss (vgl. Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2021 - 1 LB 78/19

    Ausnahme; Bauvoranfrage; Bestimmtheit; gedankliche Schnur; Vordruck

    Angesichts dieses Befundes ist auch für die vom Senat mehrfach befürwortete, aber nur als Zweifelsregel verstandene Maßgeblichkeit aller in Frage kommenden Straßen (vgl. z.B. Beschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = juris Rn. 22; Urt. v. 26.10.2016 - 1 KN 6/15 -, BRS 84 Nr. 35 = juris Rn. 46; Tendenz auch im Urt. v. 14.5.2019 - 1 KN 101/17 -, juris Rn. 71) kein Raum.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - 7 D 24/18

    Auch privilegierter Kinderlärm ist abwägungserheblich!

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 05.10.2023 - 1 KN 16/21

    Grundschule; Kinderlärm; Pausenhof; Zumutbarkeit von Grundschullärm

    Nach der Senatsrechtsprechung entfällt deshalb zwar nicht die Abwägungserheblichkeit, weil die zitierte Norm lediglich die Zumutbarkeitsschwelle definiert, ohne dass sich daraus eine generelle Irrelevanz für das öffentliche Nachbarrecht ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BRS 88 Nr. 17 = BauR 2020, 1269 = ZfBR 2020, 781 = juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Einkaufszentrum; Höhenbeschränkung;

    Maßgebliche Straße ist entsprechend dem bei der Bauleitplanung üblichen Sprachgebrauch die jeweilige das Gebäude erschließende Straße; wird das Gebäude durch mehrere Straßen erschlossen, so muss die Höhenbeschränkung mit Blick auf jede dieser Straßen eingehalten werden (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 LB 171/17

    Änderungsplan; Ausfertigungsmangel; Bauvorbescheid; Bekanntmachungsmangel;

    Der von der Klägerin als offen angesehene Fall, dass ein Grundstück - wie das ihrige - zwei Zufahrten hat, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits dahin geklärt, dass, wenn die Auslegung nicht die vorrangige Berücksichtigung einer bestimmten Straßenseite ergibt, das Gebäude die Höhenbegrenzung mit Blick auf beide Erschließungsstraßen einhalten muss (vgl. Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20

    Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung;

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass bei Mehrfacherschließungen die Höhenbegrenzung im Zweifel mit Blick auf beide Erschließungsstraßen einzuhalten ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, BauR 2020, 1269 = BRS 88 Nr. 17 = juris Rn. 22 m.w.N.).
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